
Aktuelle Neuerungen ab 5. März
• Wegfall des 3-G-Nachweises für Kunden und Mitarbeiter in fast allen Bereichen
• Wegfall der Sperrstunde (Nachtgastronomie darf wieder öffnen)
• FFP2-Maskenpflicht nur noch in wenigen ausgewählten Bereichen (z.B. in Alten- und Pflegewohnheimen, Kranken- und Kuranstalten sowie Orten an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, bei unmittelbarem Bewohner- bzw. Patientenkontakt, Apotheken, Lebensmittelhandel einschließlich den Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten, Agrarhandel, Tankstellen, Drogeriemärkte, Banken, öffentliche Verkehrsmittel, etc. - eine Liste aller Ausnahmen finden Sie hier!)
• Wegfall der meisten Auflagen für Zusammenkünfte
Die aktuelle epidemiologische Situation in Österreich lässt es zu, ab dem 19. Februar weitere Lockerungsschritte zu setzen.
Ab dem 19. Februar 2022 gilt:
Ab dem 5. März 2022 gilt:
Österreich wird ab Sonntag, 16. Jänner 2022, 0.00 Uhr, von Deutschland als Hochrisikogebiet eingestuft. Dies bedeutet, dass für Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise nach Deutschland in Österreich aufgehalten haben, die Einreiseregeln nach Deutschland verschärft werden.
Für Einreisende aus Österreich gilt ab Sonntag, 16. Jänner, 0 Uhr grundsätzlich:
• Pflicht zur Einreiseanmeldung
• Quarantänepflicht
• Nachweispflicht (geimpft, genesen, getestet)
Das bedeutet für private/touristische Reisen
• Geimpfte und genesene Personen müssen nicht in Quarantäne – eine Einreiseanmeldung ist jedoch erforderlich.
• Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind, müssen einen Testnachweis (Antigen max. 48h, PCR max. 48h alt) mitführen, eine Einreiseanmeldung durchführen und eine 10-tägige Quarantäne einhalten (mit Freitestmöglichkeit ab dem 5. Tag).
• Kinder unter 6 Jahre haben keine Nachweispflicht einzuhalten, müssen jedoch eine Einreiseanmeldung durchführen und haben eine 5-tägige Quarantäne einzuhalten.
• Für Kinder ab 6 Jahren gelten dieselben Regelungen wie für Erwachsene.
Alle Informationen dazu findest du hier.
Ab 1. Juli treten folgende Regelungen in Kraft:
• 3-G-Regel gilt in folgenden Bereichen für Personen ab 12 Jahren:
- Gastronomie
- Hotellerie und Beherbergung
- Freizeiteinrichtungen (z.B. Tanzschulen, Tierparks)
- Kulturbetriebe (mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven)
- Sportstätten
- Zusammenkünfte (ab einer TeilnehmerInnenanzahl von mehr als 100 Personen)
- Fach- und Publikumsmessen, Kongresse
• Die vorgezogene Sperrstunde wird aufgehoben
• Abstandregelungen (1-Meter-Mindestabstand) werden aufgehoben
• Keine Quadratmeter-Beschränkungen in Geschäftslokalen und Betrieben
Masken:
• Lockerungen der Maskenpflicht
ab 1. Juli ist grundsätzlich nur mehr in geschlossenen Räumen von Öffis/Handel/Museen eine MNS-Maske zu tragen
FFP2-Maskenpflicht nur mehr in wenigen Ausnahmen (z.B. für Mitarbeiter im Bereich der Alten- und Pflegeheime und Krankenanstalten in geschlossenen Räumen, sofern kein aktueller 3-G-Nachweis vorliegt)
Gastronomie & Hotellerie:
• Keine Maskenpflicht mehr für Gäste sowohl indoor als auch outdoor
• 3-G-Nachweis erforderlich
• Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt haben in geschlossenen Räumen grundsätzlich eine MNS-Maske zu tragen, ausgenommen sie können einen 3-G-Nachweis erbringen
• Ende der Registrierungspflicht voraussichtlich ab 22.7.
(Nacht-)Gastronomie:
• Ab 1. Juli: mit verkleinerter Kapazität (75% Auslastung), keine Abstandspflicht mehr, 3-G-Nachweis erforderlich
• Voraussichtlich ab 22. Juli: keine Kapazitätsbeschränkungen
Veranstaltungen:
• Anzeigepflicht ab 100 Personen
• Bewilligungspflicht ab 500 Personen
• Für alle Veranstaltungen ab 100 Personen zusätzlich: 3-G-Nachweis, Präventionskonzept, COVID-19-Beauftragter, Kontaktdatenerhebung (Ausnahme: geschlossene Gesellschaften, wie z.B. Hochzeit)
• Veranstaltungsregelungen gelten voraussichtlich bis inkl. 28.7.
Quelle: Wirtschaftskammer Tirol
Einreiseverordnung Österreich:
Österreich adaptiert zum 19. Mai seine Einreiseverordnung.
Das bedeutet, dass die Einreise aus Ländern mit einer 14-Tage-Inzidenz von unter 500 (entspricht einer 7-Tage-Inzidenz von 250), die kein Virusmutationsgebiet sind, ohne Quarantäne möglich sein wird. Link zur ECDC-Karte: https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19/situation-updates/weekly-maps-coordinated-restriction-free-movement
Quarantänefreie Rückreise nach Deutschland:
Seit Sonntag 9. Mai ist in Deutschland eine Bundesverordnung zu quarantänefreien Rückreisen in Kraft. Diese bedeutet dass Vollimmunisierte (vollständig geimpft + 14 Tage Wartezeit) und Genesene (Infektionsnachweis mittels PCR-Test mind. 28 Tage und max. 6 Monate alt) Touristen aus Deutschland von der Einreisequarantäne bundesweit befreit sind. Somit ab 19. Mai freie Einreise nach Österreich und für diese Gruppe quarantänefreie Rückreise nach Deutschland möglich!
Aktuelle Ein- und Ausreisbestimmungen für Deutschland.
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-deutschland.html
Bitte auch um Beachtung des Einreisequarantäne-Spiegels:
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/einreisequarantaene-spiegel-deutschland.pdf
Unsere Mittelgebirgshütten (Sepp-Ruf Hütte und Hohensteinhütte) öffnen voraussichtlich ab dem 14.06. wieder mit Hygienekonzept. Alle schon getätigten Buchungen vor diesem Datum werden storniert. Die betroffenen Personen werden per Email informiert.
Selbstverständlich fallen für diese Buchungen keine Kosten an.
Die Hygienekonzepte findet ihr auf der Seite der jeweiligen Hütte.
Die Hüttensaison der Niederelbehütte und des Ramolhaus sind wie folgt geplant:
Niederelbehütte: 25. Juni bis voraussichtlich 3. Oktober 2021
Ramolhaus: 2. Juli bis voraussichtlich 19. September 2021