
Erwachsene | 9,00 EUR |
Kinder bis 6 Jahre | kostenlos |
Kinder und Jugendliche 7-18 Jahre | 6,50 EUR |
Erwachsene | 19,00 EUR |
Kinder bis 6 Jahre | 10,00 EUR |
Kinder und Jugendliche 7-18 Jahre | 16,50 EUR |
DAV - Mitglieder | |
Pro Übernachtung | 270,00 EUR |
Nicht - Mitglieder | |
Pro Übernachtung | 450,00 EUR |
Die Kaution für Gruppen ab 10 Personen bzw. bei Anmietung des ganzen Hauses beträgt pauschal 150,00 EUR.
Eine ganze oder teilweise Stornierung Ihrer Buchung ist ausschließlich schriftlich per E-Mail an info@dav-hamburg.de möglich. Stornierungen bis 14 Tage vor Anreise sind kostenfrei, für spätere Stornierungen berechnen wir den halben Übernachtungspreis. Wir bitten um zeitnahe Information, falls gebuchte Betten nicht benötigt werden, damit andere Interessenten eine Chance bekommen, die Hütte zu nutzen. Als Rücktrittsdatum wird der Eingang der Abmeldung in unserer Geschäftsstelle gewertet. Wenn die Hütte ausgebucht ist, ist es möglich, dass gebuchte Zimmer mit anderen Gästen geteilt werden.
Bei der Anmietung der gesamten Hütte, erheben wir pro Tag 51,25 Euro für die gesamte Gruppe, unabhängig von der tatsächlichen Belegungszahl. Um die Kurkarte zu erhalten, füllen Sie ein Formular bei der Schlüsselübergabe bei der Familie Lindner aus.
Die Einheitsgemeinde Clausthal-Zellerfeld erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung von Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen sowie für die zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen einen Kurbeitrag.
Das Erhebungsgebiet erstreckt sich vollständig auf die Gemeindegebiete der Bergstädte Altenau, Clausthal-Zellerfeld und Wildemann und der Gemeinde Schulenberg i. O. Zu diesem Aufwand rechnen auch die Kosten, die einem Dritten entstehen oder geschuldet werden, dessen sich die Einheitsgemeinde Clausthal-Zellerfeld bedient. Zum Aufwand zählen insbesondere die kurbeitragsfähigen Aufwendungen der Kurbetriebsgesellschaft "Die Oberharzer" mbH.
Kurbeitragspflichtig sind alle Personen, die sich in den Kurorten bzw. Luftkurorten aufhalten, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben, und denen die Inanspruchnahme der touristischen Einrichtungen geboten wird.
Der Kurbeitrag ist eine öffentliche Abgabe. Ihre Urlaubsorte im Oberharz bieten Ihnen umfangreiche Serviceleistungen und Infrastrukturen für einen unvergesslichen Urlaub im Harz. Damit Sie als Gast diese Services und Einrichtungen komfortabel nutzen können, erhalten Sie für Ihren Aufenthalt eine Kurkarte (Harzgastkarte), entweder durch Ihren Gastgeber oder direkt bei der Tourist-Information. Nutzen Sie die Vorteile, die die Kurkarte Ihnen vor Ort und in weiteren ca. 60 Harzorten der Umgebung bietet! Weitere Informationen zur Harz-Gastkarte finden Sie hier.
Die Harz-Gastkarte bringt Ihnen handfeste Vorteile, die Ihre Urlaubskasse schonen.
Rund 50 Harzorte stellen Ihnen ihre Angebote und Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung vor, die Sie bei Vorlage kostenlos oder ermäßigt nutzen können.
Ihre persönliche Harz-Gastkarte und eine ausführliche Information erhalten Sie z.B. in Hotels, Verkehrsämtern und Kurverwaltungen, die an diesem besonderen Gäste-Service teilnehmen. In allen beteiligten Harzorten mit eigener KURKARTE gilt diese gleichzeitig auch als Harz-Gastkarte.
Die Kurorte stellen über die genannten Angebote hinaus weitere Leistungen im Rahmen der Kurkarte zur Verfügung, die den Gästen zur kostenlosen Nutzung bereit stehen, z.B. Kurpark, Kurhaus, Heimatstube, Wanderwege, Loipen, etc.
(Quelle: Oberharz.de / Harzinfo.de | Stand 10/2015)