Geschäftsordnung Beirat

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Geschäftsordnung Beirat

  1. Der Beirat besteht aus den vom Vorstand bestellten Referent*innen und nach § 23 Absatz 2 der/dem Geschäftsführer*in.
  2. Die Annahme der Geschäftsordnung und ihre Änderungen erfolgen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Beirats.
  3. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Ein Mitglied kann das Stimmrecht, mit schriftlicher Mitteilung an die/den Beiratssprecher*in, für diese Sitzung auf eine Stellvertretung übertragen. Keiner der stimmberechtigten Anwesenden kann mehr als eine Stimme haben. Der Beirat beschließt - außer nach Absatz 2 -mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  4. Der Beirat kann Referent*innen nach § 23 Absatz 2 dem Vorstand vorschlagen. Vorgeschlagen werden kann jedes mindestens 16-jährige Vereinsmitglied der DAV Sektion Hamburg und Niederelbe e. V., das nicht im Verein fest angestellt ist. Die Abstimmung erfolgt in geheimer Wahl, sobald ein stimmberechtigtes Mitglied dies fordert. Zu wählende Referent*innen müssen mindestens vier Wochen vor der Wahl öffentlich ausgeschrieben und beworben werden. Die Kandidaten*innen haben das Recht, sich vor der Wahl dem Beirat vorzustellen.
  5. Vom Beirat müssen mindestens die folgenden Bereiche abgedeckt werden:
    Ausbildung, Leistungssport, Jugend, Ehrenamt, Umwelt- und Klimaschutz, Satzung und Recht, Hütten, Wege, Gruppen, Diversität, Familienbergsteigen und Inklusion. Weitere Referate sind bis zu einer Anzahl nach § 23, Absatz 2 zugelassen.
  6. Eine Beiratssitzung findet als Präsenzsitzung oder auf Wunsch eines Beiratsmitglieds als hybride Sitzung statt.
  7. Ein Protokoll der Sitzung wird erstellt und spätestens nach 2 Wochen den Beiratsmitgliedern zugesendet. Diese haben eine Woche Zeit, schriftlich Verbesserungen anzumerken. Dann wird das Protokoll an den Vorstand gesandt und auf der Webseite des DAV-Hamburg veröffentlicht.
  8. Anträge zur Tagesordnung sind der/dem Beiratssprecher*in spätestens 3 Tage vor einer Beiratssitzung in Textform vorzulegen.
  9. Jede/Jeder Referent*in hat das Recht, ihr/sein Anliegen durch die/den Beiratssprecher*in an den Vorstand heranzutragen.

 

Verabschiedet am 14.05.2024