Der Bundesverband hat im Rahmen seiner aktuellen Förderprogramme das Sanierungskonzept für die Hamburger Skihütte berücksichtigt, jedoch nicht in der ursprünglich beantragten Höhe. Dies liegt an den neuen Förderrichtlinien, die eine stärkere Gewichtung der sogenannten Kapitaldienstfähigkeit (Ertragsstärke) der Hütte vorsehen und somit die Förderhöhe beeinflussten.
„Auch wenn die reduzierte Förderung eine Herausforderung darstellt, ist es unser Ziel, die Sanierung der Hamburger Skihütte konsequent voranzutreiben“, erklärt Thomas Wolf, Vorsitzender des Vorstands. „Gemeinsam mit der Mitgliederversammlung möchten wir die Umsetzung der Sanierung ab 2025 fokussieren.
Die Fachabteilung des Bundesverbands wird in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand und der Geschäftsführung ein detailliertes Sanierungs- und Finanzierungskonzept ausarbeiten. Dieses wird auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung vorgestellt und soll die finanziellen und strukturellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Projekts schaffen.
Mit einer soliden Planung und einem klaren Fokus auf die nachhaltige Entwicklung der Hamburger Skihütte werden die notwendigen Schritte eingeleitet, um das Gebäude in den kommenden Jahren zukunftsfähig zu machen.
Der Vorstand setzt auf die Unterstützung der Mitglieder und ruft zur regen Teilnahme an der Außerordenttlichen Mitgliederversammlung am 25.11.24 auf. Er bleibt zuversichtlich, dass trotz der aktuellen finanziellen Herausforderungen eine erfolgreiche Sanierung erreicht werden kann.
Vorläufige TAGESORDNUNG
1. Eröffnung und Begrüßung der Mitglieder
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Anwesenheit
4. Erläuterung und Vorstellung des aktuellen Sachstands in Bezug auf die anstehenden Sanierungsmaßnahmen der Hamburger Skihütte*)
- Fragen und Austausch
5. Anträge zur Abstimmung *)
*) Wie bereits am 22.04.2024 in der Mitgliederversammlung präsentiert, wurde der Antrag auf Förderung von Baumaßnahmen zur Hamburger Skihütte fristgerecht am 29.04.2024 beim DAV Bundesverband eingereicht. Die Entscheidung über die Berücksichtigung des Antrags wird uns Mitte November 2024 erreichen. Nachfolgende Ergebnisse können als Grundlage der Abstimmung dienen und bedingen ein kurzfristiges Umsetzen der entsprechenden Maßnahmen:
1. Antrag auf Förderung von Baumaßnahmen wird stattgegeben
1.1 Höhe der Eigenmittel der Sektion liegt im Finanzrahmen der Sektion
1.2 Höhe der Eigenmittel der Sektion übersteigt den Finanzrahmen der Sektion
2. Antrag auf Förderung von Baumaßnahmen wird ins Antragsjahr 2025 übernommen
2.1 Wie geht die Sektion mit einem verzögerten Projektstart um?
2.2 Welche Gelder müssen für den lfd. Betrieb vor Projektstart investiert werden?
3. Antrag auf Förderung von Baumaßnahmen wird abgelehnt
3.1 Wie geht die Sektion mit der Zukunft der Hamburger Skihütte um?
Der Vorstand