Aktuell dürfen alle klettern kommen und ihr dürft euch im Kletterzentrum überall frei und ohne Maske bewegen.
Das bedeutet, dass weiterhin nur geimpfte, genesene und getestete Personen Zutritt haben.
Als Testnachweis gilt
1. ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests, das nicht älter als 48 Stunden sein darf
2. ein negatives Testergebnis eines Antigenschnelltests, das nicht älter als 24 Stunden sein darf
• Schüler*innen bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres müssen keinen Testnachweis erbringen, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden.
• Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind von der Testpflicht befreit.
• Den Nachweis bitte immer mit einem Lichtbildausweis vorzeigen.
Maskenpflicht:
• Im Trainingsbereich entfällt die Maskenpflicht. Um euch und andere zu schützen, empfehlen wir allerdings, weiterhin eine Maske zu tragen.
• Die Maskenpflicht bleibt im Eingangsbereich, auf den Verkehrswegen, Umkleiden und WCs bestehen.
• Im Bistrobereich muss eine FFP2 Maske getragen werden, am Sitzplatz darf diese abgenommen werden.
• Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Maskenpflicht befreit.
DAV-Aus- und Fortbildungskurse
Für Teilnehmer*innen aller DAV-Kurse mit Kursstart ab sofort bis vorerst einschließlich Ende Februar 2022 gilt 2G als Zugangsvoraussetzung.
Da mittlerweile in Österreich und mehreren deutschen Bundesländern 2G für Gastronomie, Beherbergung, Skiliftnutzung, Sportstättennutzung, etc. gilt und der Rest der Bundesländer zeitnah nachziehen wird, müssen wir für unsere Kurse ebenfalls 2G als Teilnahmevoraussetzung setzen.
Personen, die für Kurse in diesem Zeitraum angemeldet sind oder auf Warteliste stehen, werden von uns ebenfalls informiert mit der Bitte, ihre Teilnahmemöglichkeit unter den neuen Voraussetzungen zu überprüfen.
Als mögliche Alternative, haben wir wieder Webinare ins Programm genommen, die als Pflichtfortbildungen anerkannt werden.
Das Angebot an Webinaren wird laufend erweitert.
Webinare finden Sie nur auf der DAV-Kursplattform (nicht im pdf-Ausbildungsprogramm/online Blätterkatalog):
DAV-Ausbildungsprogramm 2021/2022 - Fortbildungen (alpenverein.de)
Hier können Sie einfach und übersichtlich nach Webinaren filtern.
Ein- und Ausreise-Bedingungen Österreich
Österreich ist seit 14. November Hochrisikogebiet.
Eine Einreise ist ab 22. November nur noch geimpft, genesen oder mit PCR Test möglich.
Die Rückreise ist für Geimpfte/Genesene ohne Test und ohne Quarantäne möglich.
Allerdings ist eine digitale Einreiseanmeldung nach Deutschland erforderlich:
Versicherungen
Weiterführende Infos zu einzelnen Ländern:
Österreich:
Aktuelle Hinweise zur Reise nach Österreich und Aufenthalt in Österreich finden Sie hier:
Österreich: Corona, Einreise, Urlaub, Inzidenz | ADAC
Österreich: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Italien:
Aktuelle Hinweise zur Reise nach Italien und Aufenthalt in Italien finden Sie hier:
Italien & Südtirol: Corona, Einreise, Inzidenz, Urlaub | ADAC
Italien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Elektronisches Einreiseformular nach Italien:
EU Digital Passenger Locator Form (dPLF) (euplf.eu)
Schweiz:
Aktuelle Hinweise zur Reise in die Schweiz und Aufenthalt in der Schweiz finden Sie hier:
Schweiz in Corona-Zeiten: Einreise, Regeln, Urlaub | ADAC
Schweiz: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Einreiseformular in die Schweiz: Einreiseformular (admin.ch)
Rückreise nach Deutschland:
Hinweise für die Rückreise nach Deutschland: Wichtige Hinweise für die Rückreise
Ab Samstag 20.11.2021:
- Gilt die Maskenpflicht nur mehr im Eingangsbereich des Kletterzentrums. Im Bistro könnt ihr, sobald ihr an eurem Platz sitzt, die Maske abnehmen, wenn ihr aufsteht, setzt diese bitte auf.
- Der Eintritt ins Kletterzentrum ist zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Slotbuchung möglich.
- Für den Aufenthalt im Kletterzentrum gilt die 2-Regel. Am Tresen werden jeweils die Impf- bzw. Genesenen-Nachweise kontrolliert, bei Jugendlichen und Menschen, die nicht geimpft werden können, werden aktuelle zertifizierte Test-Nachweise und ggf. die ärztlichen Atteste geprüft. Bitte haltet auch den Personalausweis oder amtlichen Lichtbildausweis bereit. Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sind von der Erbringung eines negativen Coronavirus-Testnachweises befreit; diese Befreiung gilt ferner für Schülerinnen und Schüler, die eine Schulform nach dem Dritten Teil Zweiter Abschnitt des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 11. Mai 2021 (HmbGVBl. S. 322), oder diesen entsprechende Schulformen der anderen Länder besuchen.
Ab Samstag 20.11. gilt bei uns die 2G-Regel.
am 30.09.2021 schließt das Corona Testzentrum, das seit 25.04.2021 in unserem Bistrobereich eingerichtet war, für immer seine Türen.
Wenn ihr zu uns klettern kommen möchtet, gilt weiterhin die 3G-Regel. Das bedeutet: solltet ihr nicht geimpft oder genesen sein, benötigt ihr weiterhin einen Corona-Test, der aktuell nicht älter als 24 Stunden sein darf. Im Übrigen gelten die Vorgaben des § 10d. Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, sind Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres von der Erbringung eines negativen Coronavirus-Testnachweises befreit; diese Befreiung gilt ferner für Schülerinnen und Schüler, die eine Schulform nach dem Dritten Teil Zweiter Abschnitt des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 11. Mai 2021 (HmbGVBl. S. 322), oder diesen entsprechende Schulformen der anderen Länder besuchen.
Wo ihr euch nach dem 30.09. testen lassen könnt, findet ihr auf folgenden Seiten:
https://schnelltest-hamburg.de/schnelltest-buchen/
https://www.hamburg.de/corona-schnelltest/
In der Nähe des Kletterzentrums könnt ihr einen Antigen Schnelltest z.B. in der Domino Apotheke, Vogt-Wells-Straße 14, 22529 Hamburg durchführen lassen.
Mit dem Update der Corona Verordnung vom 23.08.2021 wird die Gültigkeit der Testergebnisse wieder reduziert.
Gültige Nachweise sind PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden oder Antigen-Schnelltests von einer offiziellen Teststelle nicht älter als 24 Stunden. Im Übrigen gelten die Vorgaben des § 10d. Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, sind Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres von der Erbringung eines negativen Coronavirus-Testnachweises befreit; diese Befreiung gilt ferner für Schülerinnen und Schüler, die eine Schulform nach dem Dritten Teil Zweiter Abschnitt des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 11. Mai 2021 (HmbGVBl. S. 322), oder diesen entsprechende Schulformen der anderen Länder besuchen.
Hygienekonzept für die Mitglieder & Besucher des DAV Hamburg und Niederelbe e.V.
Im Folgenden erläutern wir ihnen unser Hygienekonzept
Allgemein
Eine klare Beschilderung für unsere Mitglieder ist von Eintritt bis Austritt eindeutig aufzuzeigen. Vor jedem Besuch muss jeder Teilnehmende genau wie Übungsleiter oder Hilfsperson einen PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden oder Antigen-Schnelltests von einer offiziellen Teststelle nicht älter als 24 Stunden vorweisen. Ein Antigen-Schnelltests kann vor Ort im ansässigen Testzentrum „Schnelltest Service Hamburg“ durchgeführt werden.Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder unter 7 Jahren sowie Schüler*innen unter 18 Jahren, die regulär zweimal pro Woche in der Schule getestet werden und dies durch eine Bescheinigung der Schule nachweisen können. Weiter ausgenommen sind vollständig geimpften Personen mit Nachweis, soweit die zweite Impfung 14 Tage her ist oder Personen die einen Genesenen Nachweis nach § 2 Absatz 6 nachweisen können; dies gilt nicht für Personen, die die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen oder bei denen eine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen wurde.
Das DAV Kletterzentrum gliedert sich in folgende Bereiche: Hauptgebäude mit folgenden Vereinsräumen Hamburg Niederelbe und Jugendraum, Kletterhallen Turm, Halle1 und Halle2.
Den Mitgliedern/innen*und Gästen stehen nur die sanitären Anlagen, Umkleiden und Duschen zur Verfügung.
Grundlegende Hygienestandards
Mindestabstand
Hinweisschilder weisen den Mitgliedern und Gästen auf die Einhaltung der notwendigen Abstandsregeln hin. Diese werden gut sichtbar aufgestellt. Zusätzlich ist ein Leitsystem mit Hinweisaufklebern eingerichtet, um die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m und zwischen den Gruppen 2,5 m ist zu gewährleisten. Ist dieser nicht zu gewährleisten ist ein medizinischer Mund Nasen Schutz zu tragen
Beim Klettern muss immer eine Sicherungsline freigelassen werden, um den Abstand zur benachbarten Gruppe zu gewährleisten.
Mund und Nasenschutz
Beim Betreten des Eingangsbereiches/Vereinsgebäude und den Verkehrswegen wie (Toiletten und Fluren) ist eine medizinischen-/FFP-2 Masken zu tragen.
Ist Abstand nicht gewährleistet ist ein medizinischer Mund Nasen Schutz zu tragen.
Ausgenommen: Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahrs oder Personen die ein schriftliches ärztliches Attest im Original vorlegen können.
Handygiene
Alle Personen müssen sich vor Eintritt in das Vereinsgebäude die Hände desinfizieren. Geeignete Desinfektionsspender werden im Eingangsbereich und im Zutrittsbereich der Hallen und an allen geeigneten Stellen bereitgestellt. Diese müssen die kontaktlose Abgabe von Händedesinfektionsmitteln ermöglichen. Die Mitglieder müssen vor jeder Kletterroute die Händegründlich waschen entsprechende Beschilderung wird sichtbar aufgestellt. Ein zusätzliches Außenwaschbecken wird bereitgestellt.
Beim Verlassen des Vereinsanlage
Selbstständig aus-checken gegenüber dem Tresen im Eingangsbereich.
Die Jugendgruppen
Sind nach §25 der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 in der Freien Hanse Stadt Hamburg gültig vom 17.05.2021 gesondert geregelt. Details sind dem Ablaufplan Jugend zu entnehmen.
Vereinshaus/Räume
In den Räumen ist eine Abstandsregel von 1,5 m bei sportlichen Aktivitäten 2,5m. Bei Nutzung müssen die Räumlichkeiten stehts gut durchlüftet werden. Die Raumnutzungsordnung in jedem Raum müssen beachtet werden.
Auch auf die Verkehrsregelung ist zu achten
Bargeldlos bezahlen
Zusätzliche Hygienemaßnahmen
Alle Handläufe und Türklinken sind in regelmäßigen Zeitabständen zu desinfizieren. Hierzu sind alle Kontaktoberflächen mit einem geeigneten Flächendesinfektionsmittel gemäß Hersteller zu behandeln.
Registrierung, Datenschutz und Aufbewahrungspflicht
Jeder Teilnehmende muss im Rahmen einer Gruppenfestlegung folgende Angaben machen:
Name Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer, dies wird durch unsere Vereinssoftware festgehalten.
Zugangsbeschränkung
Der Zugang für Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung ist nicht gestattet.
Mit dem Update der Corona Verordnung vom 02.07.2021 wurde die Gültigkeit des Schnelltestergebnisses von 24 auf 48 Stunden erweitert.
Für die gesamter Anlage besteht weiterhin eine Testpflicht (ab einem Alter von 14 Jahren), auch wenn die Verordnung dies nur für den Innenbereich fordert. Wir bitten hier um euer Verständnis, diese Regelung macht die Umsetzung für uns deutlich leichter und macht es euch auch möglich spontan von außen nach innen zu wechseln.
Mit dem Update der Corona Verordnung vom 04.06.2021 wurde die Gültigkeit des Schnelltestergebnisses von 12 auf 24 Stunden erweitert.
Für die gesamter Anlage besteht weiterhin eine Testpflicht (ab einem Alter von 14 Jahren), auch wenn die Verordnung dies nur für den Innenbereich fordert. Wir bitten hier um euer Verständnis, diese Regelung macht die Umsetzung für uns deutlich leichter und macht es euch auch möglich spontan von außen nach innen zu wechseln.
+++WIEDERERÖFFNUNG INNENBEREICH SEIT MITTWOCH 02.06.2021+++
Endlich ist es so weit, wir haben wieder ein Stück Normalität zurückgewonnen! Seit Mittwoch, 02.06. ist unser Innenbereich wieder geöffnet.
Und ab sofort gibt es auch 3 Stunden Slots!!!
Die Länge der Slots gestaltet sich wie folgt:
Alle weiteren Bestimmungen (Slotbuchung, Hygieneregeln, Testen) bleiben gleich!
Beachtet bitte, dass im gesamten Ein- und Ausgangsbereich und in den Hallen die Maskenpflicht gilt! Nur die Kletter*innen müssen Innen keine Maske tragen.
Kommt bitte umgezogen, die Umkleideräume sind zwar geöffnet, die Personenzahl im Raum ist aber stark begrenzt. Pro Dusche maximal 1 Person Pro Umkleide maximal 2 PersonenWir freuen uns sehr auf euch!!
Moin ihr Lieben,
Ab Samstag dem 22.05.2021, öffnen wir unsere Türen; das Klettern im Außenbereich ist dann täglich von 09:00 bis 22:00 Uhr möglich.
Die Verordnung ist leider noch nicht veröffentlicht, daher sind noch nicht alle Details bekannt. Was wir euch aber schon sagen können:
Wir organisieren euren Besuch über das Slot Booking Tool von Vertical Life. Jeder muss vorab einen Slot für die Seilschaft buchen.
Alle Details zu den aktuellen Rahmenbedingungen findet ihr immer auch auf der Buchungsseite. Helft uns bitte indem ihr euch vorab informiert.
Ein Slot gilt für eine Seilschaft (Gruppe) bis 3 Personen und 2 Stunden, bei der Buchung werden die für die Reservierung notwendigen Daten aller Kletterer eines Slots erfasst.
Solltet ihr wider Erwarten euren Termin nicht einhalten können, gebt uns bitte schnellstmöglich über den Button unten in der Bestätigungs Mail Bescheid, damit andere Personen die Zeit nutzen können.
Achtung! Der Butten löscht alle Buchungen der Seilschaft! Sollte bei einer 3er Seilschaft die 3. Person ausfallen, ruft uns bitte an oder schreibt uns eine Mail.
Habt bitte Verständnis dafür, dass wir je nach Buchungsverhalten aller Beteiligten gerade an den Wochenenden und unter der Woche abends darauf achten werden, dass möglichst jeder einmal in der Woche klettern kann. Damit alle eine Chance bekommen, werden ggf. wir gegebenenfalls auch Slots stornieren.
Die Kontaktdaten und der Test-, oder der Impfungs- oder der Genesungs- Nachweis müssen beim Check-In abgeglichen werden, daher bitten wir euch bei jedem Besuch (10 Minuten) mehr Zeit einzuplanen.
Beachtet bitte, dass im gesamten Ein- und Ausgangsbereich die Maskenpflicht gilt!
Wir benötigen von euch beim Check-In:
1. Euren Personalausweis
2. (Ab einem Alter von 14 Jahren) Ein negatives Testergebnis (Antigen-Test), das nicht älter als 24 Stunden ist
oder einen Impfnachweis (2. Impfung älter als 14 Tage)
oder einen Genesen Nachweis (positiver PCR Test mindestens 28 Tage alt und nicht älter als 6 Monate)
3. Mitglieder des DAV benötigen ihren aktuellen Mitgliedsausweis für den Statuscheck
Kommt bitte umgezogen, die Umkleideräume bleiben geschlossen.
Denkt bitte an die an die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Nehmt euch bitte für den ersten Besuch noch mal 5 Minuten mehr Zeit!
Jeder muss beim ersten Check nochmals unterschreiben. Mit der Unterschrift bestätigt ihr die zur Kenntnisnahme der AGBs und der Benutzerordnung. Neu ist die Bestätigung der Hygieneregeln mit der Verpflichtung diese vor jedem Besuch auf Änderungen zu prüfen.
Darüberhinaus erweitern wir notwendigerweise die Datenerfassung, haltet daher bitte eure Kontaktdaten (Mail und Telefonnummer) bereit. Hier möchten wir euch auch darauf aufmerksam machen, dass wir von jedem ein Foto benötigen.